SEO und Website Förderung Steiermark 2027
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Über KMU.DIGITAL wird es 2027 keine Förderung mehr für Websites und Online-Marketing geben, das steht im aktuellen Rundschreiben der Wirtschaftskammer.
Betriebe in Graz und der Steiermark verlieren damit eine beliebte Möglichkeit für finanzielle Unterstützung – zuletzt bis zu 6.000 Euro pro Projekt für Online-Sichtbarkeit. Als von der WKO zertifizierte Anbieterin habe ich in den letzten Jahren viele steirische Unternehmen durch diesen Prozess geführt – von der Statuserhebung bis zur Abrechnung und Einreichung.
Für eine neue Website, einen Webshop oder Online-Marketing bleiben in der Steiermark derzeit sechs Programme verfügbar, manche ganzjährig, andere mit Frist zum Jahresende. Auf dieser Seite findest du alle als Übersicht und mit weiteren Informationen.
Geförderte Maßnahmen für deine digitale Präsenz
Die folgende Übersicht beschreibt die sechs Programme, die steirische Klein- und Mittelbetriebe derzeit für eine neue Website, einen Webshop oder Online-Marketing nutzen können. Es sind Förderungen, die du auch für meine Dienstleistungen in Anspruch nehmen kannst. Ich betreue von Graz aus Betriebe in der ganzen Steiermark und sehe in der Praxis, welcher Topf für welches Vorhaben geeignet ist und welcher den Aufwand vielleicht gar nicht wert ist.
Website- und SEO-Förderung in der Steiermark: alle Programme im Überblick
Die Tabelle zeigt, welches Programm zu welcher Betriebsgröße und Branche passt. Sie gilt für die gesamte Steiermark, von Graz über Graz-Umgebung und die Südsteiermark bis in die Obersteiermark.
| Förderung | Fördergeber | Für wen | Satz und Maximum | Frist |
|---|---|---|---|---|
| Lebens!Nah, Digitalisierungsmodul | SFG | Nahversorgende Kleinst- und Kleinbetriebe | 30 %, max. 2.500 € | 30.06.2027 |
| Website und Online-Shop | Landesinnung Fußpflege, Kosmetik, Massage | Mitglieder der Innung | ein Drittel, max. 1.000 € | bis der Topf leer ist |
| Online-Auftritt | Landesgremium Versand-, Internet- und allgemeiner Handel | Handelsbetriebe, Mitglied seit mindestens einem Jahr | 50 %, max. 500 € plus Steiermark-Bonus | 31.12.2026 |
| Onlineauftritte Außenhandel | Landesgremium Außenhandel | Exportierende Handelsbetriebe | 50 %, max. 500 €, Übersetzung extra bis 250 € | 31.12.2026 |
| Förderaktion Lebensmittelhandel | Landesgremium des Lebensmittelhandels | Lebensmittelhandel, Mitglied seit mindestens einem Jahr | ein Drittel, max. 350 € | 31.12.2026 |
| Digital-Marketing-Scheck | go-international | Betriebe mit Exportvorhaben | 50 %, max. 7.500 € plus 2.500 € Bonus | 31.03.2027 |
Die Tabelle lässt sich seitlich verschieben.
Worauf du 2027 bauen kannst
Die zentrale Frage bei jeder Planung ist, ob die vorgegebenen Fristen überhaupt zeitlich eingehalten werden können. Deshalb ist jede Förderung auf dieser Seite mit einer Statusmarkierung versehen. Ob die Fördertöpfe letztlich noch über Gelder verfügen, muss jeweils im Zuge einer konkreten Anfrage bei der Förderstelle abgeklärt werden.
- Befristet, Enddatum bekannt Lebens!Nah läuft laut Richtlinie bis 30. Juni 2027, der Digital-Marketing-Scheck bis 31. März 2027. Bis dahin gelten die genannten Konditionen.
- Frist 31.12.2026, 2027 offen Die vier Töpfe der Wirtschaftskammer gelten jeweils für ein Kalenderjahr. Ob sie 2027 neu aufgelegt werden, entscheidet jedes Gremium und jede Innung selbst, üblicherweise im ersten Quartal.
Was das für deine Planung heißt: Wer 2026 noch eine Förderung aus deinem der Kammer-Töpfe beantragen möchte, der muss eine bezahlte Rechnung vor dem 31. Dezember einreichen können. Bei einem Website-Projekt bedeutet das Beauftragung im Oktober oder November. Bei Lebens!Nah ist nur wichtig, dass der Antrag vor dem Projektstart liegt, dort hast du bis Mitte 2027 Zeit.
Die Wirtschaftskammer rät in ihrer Information zum Programmende ausdrücklich davon ab, Digitalisierungsvorhaben wegen des Förderendes zu verschieben. Die Begründung: Digitalisierung bleibt unabhängig von einzelnen Förderprogrammen ein Wettbewerbsfaktor, und Österreich hat bei der wertschöpfenden Nutzung digitaler Technologien weiterhin Aufholbedarf. Eine Förderung verbilligt ein sinnvolles Projekt, sie ersetzt keinen Grund dafür.
Website-Förderung für Betriebe in Graz
Betriebe mit Sitz in Graz können alle Programme auf dieser Seite nutzen. Die Steirische Wirtschaftsförderung SFG und die Wirtschaftskammer Steiermark sitzen beide in Graz, Anträge laufen über deren Portale und Fachgremien. Für Grazer Kundinnen und Kunden hat das einen praktischen Vorteil: Fragen zum Antrag lassen sich vor Ort klären, und bei Terminen bin ich in wenigen Minuten ebenfalls vor Ort.
Zwei Punkte betreffen Grazer Betriebe direkt. Bei der Website-Förderung der Landesinnung Fußpflege, Kosmetik, Massage ist vorgeschrieben, dass die Umsetzung ein steirisches Unternehmen übernimmt. Beim Topf für den Handel gibt es zusätzlich zehn Prozent Bonus, wenn du steirisch beauftragst. Als Beraterin mit Sitz in Graz erfülle ich beide Bedingungen.
Du weißt nicht, welcher dieser Töpfe zu deinem Vorhaben passt? Sehen wir es uns gemeinsam an, bevor du etwas beauftragst. Ich arbeite von Graz aus, persönlich vor Ort oder online.
Jetzt Termin online buchenDie Förderungen im Detail: Website, Webshop und Online-Marketing
Zu jeder Förderung findest du den Fördersatz, die Höchstsumme, die Frist und typische Betriebe, für die sie geeignet ist. Was ich im jeweiligen Projekt übernehme, steht unter „Wofür du mich brauchst“. Eine Einordnung meiner Leistungen und Preise findest du unter SEO-Services und Preise.
Steirische Wirtschaftsförderung SFG
Läuft bis 30.06.2027
Lebens!Nah: Digitalisierungsmodul für Nahversorger
Die einzige Landesförderung, die eine neue Website direkt bezuschusst. Lebens!Nah hat zwei Module, für Website und Webshop zählt das Digitalisierungsmodul.
Wofür du mich brauchst
- Erstmalige Erstellung oder wesentliche Überarbeitung der Website
- Online-Shop samt Anbindung von E-Payment
- Online-Terminbuchung oder Kundenbereich auf der Website
Passt zum Beispiel für
- Bäckerei mit Filialen
- Fleischerei mit Vorbestellung
- Greißlerei am Land
- Landapotheke
- Optiker
- Hörgeräteakustik
- Blumengeschäft
- Buchhandlung
- Bioladen
- Fahrradwerkstatt
- Tischlerei mit Privatkunden
- Elektrofachbetrieb mit Reparaturservice
- Änderungsschneiderei
- Gärtnerei mit Verkauf
- Fördersatz30 % der anrechenbaren Kosten
- Maximum2.500 €
- Projektvolumenab 3.000 €
- Antragvor Projektstart über das SFG-Portal
Nicht dabei: Suchmaschinenoptimierung, laufende Anpassungen der Website, Hosting, Updates und IT-Grundausstattung. Ausgeschlossen sind außerdem Tourismus, Gastronomie, Landwirtschaft und Betriebe, die ausschließlich online verkaufen. Für bauliche Investitionen und Maschinen gibt es ein zweites Modul mit anderen Konditionen, das nichts mit Website-Projekten zu tun hat.
Zur Förderstelle: Lebens!Nah: Förderbedingungen und Antrag bei der SFG
Landesinnung Fußpflege, Kosmetik, Massage
Frist 31.12.2026, 2027 offen
Website-Förderung für Fußpflege, Kosmetik und Massage
Klein, unbürokratisch und für diese Branche der direkteste Weg zu einem Zuschuss. Gefördert wird die erstmalige Erstellung oder eine wesentliche Überarbeitung, nicht der Austausch von Fotos.
Wofür du mich brauchst
- Neue Website, die am Handy überzeugt
- Online-Terminbuchung statt Telefonliste
- Behandlungsseiten, die zu echten Suchanfragen passen
Passt zum Beispiel für
- Kosmetikstudio
- Fußpflegepraxis
- Mobile Fußpflege
- Massagestudio
- Thai-Massage
- Day Spa ohne Hotelbetrieb
- Nagelstudio
- Wimpern- und Brauenstudio
- Permanent Make-up
- Medizinische Fußpflege im Ärztehaus
- Fördersatzein Drittel der Nettokosten
- Maximum1.000 € pro Betrieb
- Mindestauftrag2.000 € netto
- BesonderheitDie Umsetzung muss ein steirisches Unternehmen übernehmen, das erfülle ich
Achtung: Der Topf für 2026 ist mit 20.000 € für die gesamte Steiermark gedeckelt und wird nach Reihenfolge des Einlangens vergeben.
Zur Förderstelle: Website-Förderung der Landesinnung Fußpflege, Kosmetik, Massage
Landesgremium Versand-, Internet- und allgemeiner Handel
Frist 31.12.2026, 2027 offen
Online-Auftritt für Handelsbetriebe
Für Handelsbetriebe, die ihre Website neu aufsetzen, gründlich aktualisieren oder KI-Funktionen einbauen. Auch ein Website-Audit zählt zu den förderbaren Maßnahmen.
Wofür du mich brauchst
- Erstmalige Website oder Ablöse einer veralteten Seite
- Webshop-Aufbau
- Website-Audit mit klarer Maßnahmenliste
Passt zum Beispiel für
- Geschenke- und Dekoladen
- Concept Store
- Mode-Fachgeschäft
- Spielwarenhandel
- Sportartikelhandel
- Second-Hand-Boutique
- Weinhandel
- Papierfachgeschäft
- Zoofachhandel
- Baby- und Kinderausstattung
- Handel mit Kunsthandwerk
- Fördersatz50 % der Nettokosten
- Maximum500 € pro Jahr, plus 10 % Steiermark-Bonus bis 50 € bei steirischem Umsetzer
- Voraussetzungaktive Mitgliedschaft seit mindestens einem Jahr
- Unterlagen bis31.12.2026
Nicht dabei: laufende Kosten wie Hosting, Domain und Wartung, außerdem Suchmaschinenoptimierung, Social-Media-Werbung, Hardware, Software und Gebühren fremder Verkaufsplattformen.
Zur Förderstelle: Online-Auftritt-Förderung des Landesgremiums Handel
Landesgremium Außenhandel
Frist 31.12.2026, 2027 offen
Onlineauftritte für den Außenhandel
Für Betriebe, die über die Grenze verkaufen. Neben der Website wird die Übersetzung in weitere Sprachen eigens gefördert, das macht diesen Topf für mehrsprachige Projekte interessant.
Wofür du mich brauchst
- Mehrsprachige Website- und Shop-Struktur
- Technische Vorbereitung für Zielmärkte wie Deutschland, Slowenien oder Italien
- Website-Audit vor dem Markteintritt
Passt zum Beispiel für
- Kürbiskernöl-Produzent mit Versand
- Weingut mit Export
- Manufaktur für Handwerkskunst
- Handelsagentur für Baustoffe
- Zulieferbetrieb mit Handelsgewerbe
- Holz- und Bauteilehandel
- Händler für Nahrungsergänzung
- Fördersatz50 % der Nettokosten
- Maximum500 € pro Jahr, Übersetzungen zusätzlich 50 % bis 250 €
- VoraussetzungMitgliedschaft seit mindestens einem Jahr, ein Antrag pro Jahr
- Unterlagen bis31.12.2026
Achtung: Der Gesamttopf liegt 2026 bei 15.000 € für alle steirischen Mitglieder. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Zur Förderstelle: Onlineauftritts-Förderung des Landesgremiums Außenhandel
Landesgremium des Lebensmittelhandels
Frist 31.12.2026, 2027 offen
Website und Webshop im Lebensmittelhandel
Der kleinste Betrag in dieser Übersicht. Weil der Aufwand für den Antrag gering ist, zahlt er sich trotzdem aus. Gefördert werden Neueinrichtung und Erweiterung der Website oder des Webshops.
Wofür du mich brauchst
- Zeitgemäße Online-Präsenz mit Sortimentsübersicht
- Erweiterung um Bestell- oder Abholfunktion
Passt zum Beispiel für
- Feinkostladen
- Hofladen mit Handelsgewerbe
- Käseladen
- Getränkehandel
- Gewürz- und Teehandel
- Direktvermarktung mit Abo-Kistl
- Bioladen
- Fördersatzein Drittel der Kosten
- Maximum350 € pro Jahr
- Mindestvolumen500 € netto
- Unterlagen bis31.12.2026
Nicht dabei: laufender Betrieb wie Hosting und Domain, Hardware, Social-Media-Arbeit und Fotografie.
Zur Förderstelle: Förderaktion des Landesgremiums Lebensmittelhandel
go-international, Wirtschaftskammer und Bundesministerium
Läuft bis 31.03.2027
Digital-Marketing-Scheck für Exportmärkte
Die mit Abstand größte Summe für Online-Marketing, gebunden an einen konkreten Auslandsmarkt. Gefördert wird bezahlte Werbung im Zielland, also Google Ads, Social Ads und Anzeigen auf Marktplätzen.
Wofür du mich brauchst
- Google-Ads-Kampagnen für den Zielmarkt
- Keyword- und Wettbewerbsrecherche im Zielland
- Messbare Auswertung statt Bauchgefühl
Passt zum Beispiel für
- Onlineshop mit Zielmarkt Deutschland
- Maschinenbauer mit Kunden in Slowenien
- Manufaktur mit Schweizer Zielgruppe
- Softwareanbieter im Aufbau des DACH-Markts
- Produzent regionaler Spezialitäten mit Auslandsversand
- Fördersatz50 % der nachgewiesenen Nettokosten
- Maximum7.500 €, plus 2.500 € Bonus für Nachhaltigkeits- oder Technologieprojekte
- Laufzeitbis 31.03.2027
- Voraussetzungneu im digitalen Marketing im jeweiligen Zielland
Wichtig zu wissen: Die Erstellung der Website und klassische Suchmaschinenoptimierung stehen nicht in der Liste der förderbaren Maßnahmen. Gefördert wird die bezahlte Werbung im Zielmarkt, begleitende Online-Marketing-Leistungen nur gemeinsam mit diesen Werbekosten.
Zur Förderstelle: Digital-Marketing-Scheck: Konditionen bei go-international
Drei Regeln, an denen Förderanträge am häufigsten scheitern
- Erst der Antrag, dann der Auftrag. Bei Lebens!Nah muss der Antrag vor Projektbeginn liegen, bei den Töpfen der Wirtschaftskammer vor der Rechnungslegung. Wer zuerst beauftragt, verliert den Anspruch.
- Die Töpfe sind gedeckelt. Beim Außenhandel stehen 15.000 € für 2026 bereit, bei der Landesinnung Fußpflege, Kosmetik, Massage 20.000 € für die gesamte Steiermark. Vergeben wird nach Reihenfolge des Einlangens, Frühjahr schlägt Herbst.
- Laufende Kosten sind fast nie förderbar. Hosting, Domain, Wartung und in mehreren Töpfen auch Suchmaschinenoptimierung und Social-Media-Werbung bleiben außen vor. Gefördert wird der Aufbau.
Häufige Fragen zur Website-Förderung in der Steiermark
Gibt es 2027 noch eine Förderung für Websites in der Steiermark?
Ja. KMU.DIGITAL fällt weg, das Digitalisierungsmodul von Lebens!Nah läuft laut Richtlinie bis 30. Juni 2027 und der Digital-Marketing-Scheck bis 31. März 2027. Die vier Branchentöpfe der Wirtschaftskammer werden jährlich neu entschieden, üblicherweise im ersten Quartal.
Kommt ein Nachfolgeprogramm für KMU.DIGITAL?
Derzeit nicht. Die Wirtschaftskammer nennt in ihrer Information zum Programmende Konsolidierungsmaßnahmen im Bundeshaushalt als Grund und gibt an, dass es aktuell keine Nachfolgelösung gibt. Sie setzt sich weiterhin für neue Maßnahmen ein, ein Termin oder ein Budget dafür ist nicht genannt.
Wird eine neue Website in Graz gefördert?
Ja, über dieselben Landes- und Kammerprogramme wie im Rest der Steiermark. Welcher Topf greift, hängt an der Branche und am Projektvolumen, nicht am Standort innerhalb der Steiermark.
Wird Suchmaschinenoptimierung gefördert?
Nein, laufende Suchmaschinenoptimierung ist über keines der sechs Programme förderbar. Bei den Töpfen der Wirtschaftskammer ist SEO ausdrücklich ausgenommen, in der Richtlinie zu Lebens!Nah kommt sie nicht vor. Gefördert wird die Erstellung oder wesentliche Überarbeitung der Website, und beim Digital-Marketing-Scheck bezahlte Werbung im Zielland.
Wie viel Förderung bekomme ich für einen Webshop?
Das hängt vom Programm ab. Die Branchentöpfe der Wirtschaftskammer liegen zwischen 350 und 1.000 Euro, das Digitalisierungsmodul von Lebens!Nah bei 30 Prozent und maximal 2.500 Euro ab 3.000 Euro Projektvolumen. Nahversorger fahren damit meist am besten, alle anderen mit dem Topf ihrer Branche.
Muss ich den Antrag vor der Beauftragung stellen?
Bei Lebens!Nah ja, dort muss der Antrag vor Projektbeginn bei der SFG liegen. Bei den Töpfen der Wirtschaftskammer reicht die Einreichung nach Abschluss, die Unterlagen samt bezahlter Rechnung müssen aber bis 31. Dezember des Förderjahres eingelangt sein.
Wer hilft mir bei der Einreichung?
Die verbindliche Auskunft gibt die jeweilige Förderstelle, also SFG, Landesinnung oder Landesgremium. Ich unterstütze dich davor: beim Eingrenzen, welche Programme zu deinem Vorhaben passen, beim Einschätzen, welche Kosten üblicherweise anerkannt werden, und bei der Reihenfolge, damit der Anspruch nicht verfällt. Beispiele aus laufenden Projekten findest du bei meinen Referenzen.
Reden wir über dein Vorhaben
Im Erstgespräch sehen wir uns an, was du vorhast, und grenzen ein, welche Programme dafür überhaupt in Frage kommen und was du vorher abklären solltest. Zusagen und verbindliche Auskünfte kommen von der Förderstelle. Was ich beitrage, ist die Einschätzung aus der Praxis, ob sich der Aufwand für dein Projekt lohnt und in welcher Reihenfolge du vorgehst. Kostenlos und unverbindlich, aus Graz für die ganze Steiermark.
Jetzt Termin online buchenAlle Angaben nach bestem Wissen recherchiert. Förderbedingungen, Budgets und Fristen ändern sich laufend. Verbindlich sind ausschließlich die Auskünfte der jeweiligen Förderstelle. Ich unterstütze dich bei der Einordnung und bei der Umsetzung, ich bin keine Förderberatungsstelle.
Was Kundinnen und Kunden über die Zusammenarbeit sagen
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